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Pflanzenschutzmittel / Fungizid / Flint® Max
Flint® Max
Fungizid gegen diverse Pilzkrankheiten an Weinreben und Karotten
Zulassungen
Weinbau - Echter Mehltau (Oidium) [Uncinula necator] an Weinreben, ausgenommen Tafeltrauben Anw.-Nr.: 2980/1
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Karotte - Echter Mehltau (Erysiphe heraclei), Möhrenschwärze (Alternaria dauci), Sclerotinia-Arten (Sclerotinia sp.) Anw.-Nr.: 2980/2
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt
Anwenderschutz/GHS
Signalwort: Achtung
Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.:
EUH208: Enthält -----------. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.:
Giftig für Regenwürmer.:
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen
H362: Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.:
Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.:
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P260: Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P263: Berührung während der Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.
P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501: Inhalt/ Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
SPe 4: Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
Vergiftungsnotruf: 01 / 406 43 43:
Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!: