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Pflanzenschutzmittel / Beizmittel / Redigo® M

Redigo® M

Flüssigbeizmittel zum Schutz von Mais im Ackerbau sowie Zuckermais im Gemüsebau vor Pilzkrankheiten

Zulassungen

Ackerbau

Mais (Saatgutbehandlung) - Auflaufkrankheiten Anw.-Nr.: 4017/1

Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Beizmittel
Kultur/Objekt
Mais (Saatgutbehandlung)
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Auflaufkrankheiten
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
Beizen
Aufwand
15 ml/Saatguteinheit (50.000 Körner)
Wartezeit in Tagen
-
Anwendungszeitpunkt
Vor der Saat

Geringfügige Verwendung gem. Art. 51

Ackerbau

Zuckermais (Saatgutbehandlung) - Auflaufkrankheiten Anw.-Nr.: 4017/2

Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Beizmittel
Kultur/Objekt
Zuckermais (Saatgutbehandlung)
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Auflaufkrankheiten
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
Beizen
Aufwand
15 ml/Saatguteinheit (50.000 Körner)
Wartezeit in Tagen
-
Anwendungszeitpunkt
Vor der Saat

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

  • GHS09

Signalwort: Kein

EUH208: Enthält -----------. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH208 : Enthält -----------. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P410: Vor Sonnenbestrahlung schützen.

P501: Inhalt/ Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

SPe5: Zum Schutz von Vögeln/wild lebenden Säugetieren muss das Mittel/Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das Mittel/Saatgut auch am Ende der Pfl anz- bzw. Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet wird.

SPe6: Zum Schutz von Vögeln/wild lebenden Säugetieren muss das verschüttete Mittel/Saatgut beseitigt werden.

Abbauprodukte können ins Grundwasser gelangen.

Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.

Vergiftungsnotruf: 01 / 406 43 43

Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!

Während des Beizvorganges und der Handhabung des Saatgutes ist geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe zu tragen.