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Pflanzenschutzmittel / Fungizid / Infinito®

Infinito®

Fungizid zur Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln

Zulassungen

Ackerbau

Kartoffel - Kraut- und Knollenfäule Anw.-Nr.: 3111/1

Status
Zulassung, bis 31.05.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Kartoffel
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Kraut- und Knollenfäule
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik
Spritzen
Aufwand
1,6 l/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
Wartezeit in Tagen
14 Tage
Anwendungszeitpunkt
Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

  • GHS07
  • GHS09

Signalwort: Achtung

Abbauprodukte können ins Grundwasser gelangen.:

Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.:

EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.:

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.:

Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.:

P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P261: Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.

P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.

P333+P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P501: Inhalt/ Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

SPe 4: Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.

Vergiftungsnotruf: 01 / 406 43 43:

Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!:

Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden.: