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Pflanzenschutzmittel / Herbizid / Nymeo® SC

Nymeo® SC

Herbizid gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Zucker- und Futterrüben.

Zulassungen

Ackerbau

Zuckerrübe, Futterrübe - einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 3573-903/1

Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Zuckerrübe, Futterrübe
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
vor dem Auflaufen der Kultur
Schadorganismus/Zweck
einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand

Aufwandmenge: 3,0 l/ha

Wasseraufwandmenge: 200 – 400 l/ha

Anwendungszeitpunkt

Zuckerrübe, Futterrübe - einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 3573-903/2

Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Zuckerrübe, Futterrübe
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
Spritzen im Splittingverfahren
Aufwand

1. Applikation: 1,0 l/ha
2. Applikation: 2,0 l/ha
3. Applikation: 2,0 l/ha

 

Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha

Anwendungszeitpunkt
Nach dem Auflaufen der Kultur, Stadium 10 (Keimblätter voll entfaltet) bis Stadium 19 [9 und mehr Laubblätter entfaltet (Internodien noch nicht gestreckt)]

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

  • GHS09

Signalwort: Kein

EUH208: Enthält -----------. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P264: Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.

P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P501: Inhalt/ Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

SPe 4: Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.

Abbauprodukte können ins Grundwasser gelangen.

Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.

Vergiftungsnotruf: 01 / 406 43 43

Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!