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Pflanzenschutzmittel / Herbizid / Sencor® Liquid
Sencor® Liquid
Flüssiges Herbizid zur Unkraut- und Ungrasbekämpfung im Kartoffelbau (Vor- oder Nachauflaufanwendung), in der Sojabohne, im Spargelanbau, in der Karotte und im Zierpflanzenbau
Zulassungen
Ackerbau
Kartoffel - Einjährige Rispe, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter ausgenommen Klettenlabkraut Anw.-Nr.: 3381/1
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Kartoffel - Einjährige Rispe, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter ausgenommen Klettenlabkraut Anw.-Nr.: 3381/2
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Gemüsebau
Spargel (ab dem 2. Standjahr) - Einjährige Rispe, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter ausgenommen Klettenlabkraut Anw.-Nr.: 3381/3
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Geringfügige Verwendung gem. Art. 51
Ackerbau
Karotten - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter ausgenommen Klettenlabkraut Anw.-Nr.: 3381/5
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Karotten - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter ausgenommen Klettenlabkraut Anw.-Nr.: 3381/6
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
1. Anwendung: 0,1 l/ha in 400 - 600 l Wasser/ha
2. Anwendung: 0,2 l/ha in 400 - 600 l Wasser/ha
Zierpflanzenbau
Baumschulgehölzpflanzen (Containerpflanzen) - Einjährige Rispe, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter ausgenommen Klettenlabkraut Anw.-Nr.: 3381/7
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt
Anwenderschutz/GHS
Signalwort: Achtung
EUH208: Enthält -----------. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501: Inhalt/ Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
SPe 4: Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
Abbauprodukte können ins Grundwasser gelangen.
Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.
Vergiftungsnotruf: 01 / 406 43 43
Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!